Hygienekonzept

Hygienekonzept für den Gesangsunterricht in der Vocal Manufactory Köln (Stand 26.09.2020)

  1. Personenanzahl

Der Gesangsunterricht findet für den Zeitraum der Pandemie nur in Form von Einzelunterricht statt. Während des Gesangsunterrichts befinden sich immer nur maximal 2 Personen (Lehrkraft und Schülerin oder Schüler) im Unterrichtsraum.

2.Abstandsregelung

In allen Räumlichkeiten muss außerhalb des Unterrichts ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden. Während des Gesangsunterrichts muss ein Abstand von mindestens 2,5m eingehalten werden. Als Orientierungshilfe sind entsprechende Bodenmarkierungen vorhanden. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen befindet sich eine transparente Abdeckung zwischen der Schülerin oder dem Schüler und der Lehrkraft.

Schüler sind angehalten, ihre Unterrichtstermine zeitgenau einzuhalten, sodass keine Wartezeiten entstehen. Etwaige Wartezeit muss vor der Tür verbracht werden.

  1. Händedesinfektion / Händehygiene

Die SchülerInnen sind angehalten vor und nach dem Unterricht die Hände vor Ort zu waschen.

  1. Masken

Die Lehrkraft und die Schülerin oder der Schüler tragen innerhalb der Räumlichkeiten, in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur und Toiletten) Masken. Es genügen einfache „Communitymasken“. Diese können während des Unterrichts, nachdem die für den Unterricht vorgesehenen Plätze eingenommenen wurden, abgenommen werden.

  1. Desinfektion der Räumlichkeiten

Türklinken, Lichtschalter, Notenständer und sonstige benutzte Gegenstände werden von der Lehrkraft nach jedem Unterricht desinfiziert und hilfsweise vornehmlich von der Lehrkraft berührt.

Der Sanitärraum wird durch die Lehrkraft in der gleichen Weise desinfiziert und gereinigt.

  1. Lüftung der Unterrichtsräume

Vor und nach jeder Unterrichtseinheit wird ausgiebig gelüftet. Die Schülerin oder der Schüler schließt zu Beginn des Unterrichts das Fenster innerhalb seines Unterrichtsbereichs. Nach dem Unterricht wird das Fenster durch die Schülerin, den Schüler wieder geöffnet und die berührte Stelle anschließend von der Lehrkraft desinfiziert.

  1. Zutrittsverweigerung

Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben SchülerInnen mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.

  1. Umgang mit Risikogruppen

Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html. Mitglieder der Risikogruppe sollten online unterrichtet werden. Hier wird eine Einschätzung des Hausarztes empfohlen.

  1. Angebot alternativer Unterrichtsformen

Onlineunterricht wird als Alternative angeboten und empfohlen.

  1. Besucherdokumentation

Namen und Kontaktdaten aller Besucher werden unter Angabe des Datums und der Uhrzeit dokumentieret und diese Aufzeichnungen vier Wochen aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können. Es wird dabei gewährleistet, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten erlangen und die Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.